24825 Besucher (50328 Hits) bei der Hotel- und Gastrohilfe
Copyright 2008
Wichtig!Wichtig!Wichtig!
Aus gegebenem Anlaß weisen wir darauf hin, dass für alle im Betrieb tätigen Personen, seit dem 01.01.2009, am Tag des Arbeitsantritts, eine Sofortmeldung erfolgt sein muß! Die gängige Praxis, die Beschäftigen später nachzumelden, wird von der Zollbehörde nicht akzeptiert und hat hohe Strafen zur Folge!
Außerdem müssen sich Gaststättenbetreiber, nach § 2a SchwarzArbG, von den Beschäftigten, einen schriftlichen Hinweis über die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren, unterschreiben lassen. Musterentwürfe gibt es kostenlos bei uns oder als Download im Internet.
Die Beschäftigten müssen Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz auf Verlangen den Zollbeamten vorlegen. Je nach Herkunftsland ist auch eine Arbeitserlaubnis EU erforderlich. Diese sollte der Arbeitgeber in Koipie bei den Personalunterlagen aufbewahren!
Verstöße hiergegen können mit einer Geldbuße bis zu 5000,00 € geahndet werden!
Der bessere Weg zum Erfolg!
Wer aufsteht und an Geld denkt, ist auf dem falschen Weg!
Unternehmen profitabel führen, auf Grundlage ethisch-moralischer Grundsätze!
Wer das versteht und umsetzt verbessert seine Lebensqualität und die seiner Mitarbeiter!
Denn - an erster Stelle steht der Mensch!
Lassen Sie uns gemeinsam darüber nachdenken, wie diese Philosophie in Ihr Unternehmen integriert werden kann!
Wir können noch mehr für Sie tun.
Beratungsergebnisse müssen in wirksame Maßnahmen umgesetzt werden.
Was sie dabei nicht selbst können, das machen unsere Fachleute für Sie!
Nehmen Sie, was Sie brauchen!
Betrachten Sie uns als Knowhow-Depot.
Hier wartet Knowhow für alle Problemlagen
-des Restaurant- und Hotelbetreibers
-des Bistro-, Cafe-, Imbiss-Inhabers oder
-des Systemgastronomen
auf Ihren Abruf!
Sie nehmen sich einfach, was sie brauchen - jederzeit und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Anruf genügt!
Wir bringen Ihnen machbare Lösungen ins Haus!